Vernichtung von Drogenhanf als Jugendschutz- und Sicherheitsmassnahme (EgD)
Veröffentlicht von egdwhistleblower in Drogenpolitik, Gewaltdelikte, Jugendschutz, Kiffen am April 18, 2011
Da auch im Kanton Bern bald wieder die Outdoor-Hanfernte-Saison beginnt, hat die Präsidentin der Schweizerischen Vereinigung Eltern gegen Drogen im Grossen Rat des Kantons Bern einen politischen Vorstoss mit folgendem Wortlaut eingereicht:
Der Regierungsrat wird aufgefordert:
der Polizei die Kompetenz zu übertragen, dass diese bei Vorliegen der Voraussetzungen von Art. 40 des Polizei- gesetzes (PolG) Drogenhanfanlagen sicherstellen kann.
die Statthalterinnen und Statthalter zu beauftragen, die Polizeigesetzgebung und die bundesgerichtliche Rechtssprechung so anzuwenden, dass Drogenhanfanbauflächen vor der eigentlichen Erntereife vernichtet werden können.
Vor allem in der Nähe der Drogenhanfanbauflächen wird jeweils die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit massiv gefährdet. Diebstähle und Raubüberfälle sind an der Tagesordnung.
Das Tolerieren des Drogenhanfanbaus wiederum widerspricht klar den Forderungen eines von der Bevölkerung ge- wünschten Jugendschutzes. Nach der im Jahre 2008 klaren Ablehnung der Cannabisinitiative, die eine weitgehende Le- galisierung des Anbaus, Han- dels und Konsums von Drogenhanf gefordert hatte, muss endlich dem Willen der Be- völkerung Rechnung getragen werden. Denn immer neue Studien belegen den Zusammenhang zwischen Cannabis- konsum und Schul- bzw. Berufsversagen, Cannabiskonsum und psychischen Probleme (Psychosen), Cannabiskonsum und Verkehrsunfällen oder Cannabiskonsum und Gewalt.
Das Rauschgift Tetrahydrocannabino (THC), das sich im drogenhanf befindet, verursacht Räusche, welche dazu führen, dass die Hemmschwelle für Gewalttaten sinkt, und die Täter sich später kaum noch an ihre Gräueltaten erinnern können, so zum Beispiel die Schläger an der Brunngasse in Bern, in München oder der Mörder von Lucie.
Die Tatsache, dass die Polizei nach der heutigen Regelung den Nachweis eines illegalen Verwendungszweckes von Drogenhanf erbringen muss, führt zu langwierigen Abklärungen. Dies benötigt so viel Zeit, dass die luktrativen Drogenhanfernten meist schon eingefahren oder “gestohlen” wurden.
Um auf kantonaler Ebene endlich gegen die Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch den Drogenhanfanbau vorgehen zu können muss die Polizei nach Art.22, Art. 24, Art. 40 und Art. 42 des PolG eingreifen und handeln können.
Nach der bundesgerichtlichen Rechtssprechung ist Hanf, welcher einen THC-Wert von 0,3% überschreitet, zur Verwendung als Betäubungsmittel geeignet und gefährdet somit die Sicherheit von Menschen. Gestützt auf Art. 42, Bbs.2 des PolG muss die zuständige Re- gierungsstatthalterin, der zuständige Regierungsstatthalter mittels Verfügung eine Ver- nichtung des Drogenhanfs anordnen. Dieses Vorgehen dient dem Jugendschutz und der Sicherheit der Bevölkerung.
Es ist zu hoffen, dass der Regierungsrat und das Berner Parlament den Handlungsbedarf erkennen werden und der Polizei die nötige Kompetenz zur Sicherstellung sowie den Statthalterinnen und Statthaltern die Kompetenz zur Anordnung der Vernichtung von Drogenhanffeldern übertragen werden.
Art. 22
Polizeiliche Generalklausel
Die Polizeiorgane des Kantons und der Gemeinde treffen auch ohne besondere gesetzliche Grundlage unaufschiebbare Massnahmen, um eingetretene, ernste Störungen oder unmittelbar drohende, ernste Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu beseitigen oder abzuwehren.
Art. 24
Adressaten des polizeilichen Handelns
Polizeiliches Handeln richtet sich gegen diejenige Person, die unmittelbar die öffentliche Sicherheit und Ordnung stört oder gefährdet oder die für das Verhalten einer dritten Person verantwortlich ist, welches zu einer solchen Störung oder Gefährdung führt. Geht eine Störung oder Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung unmittelbar von einer Sache aus, richtet sich das polizeiliche Handeln gegen diejenige Person, die als Eigentümerin oder Eigentümer oder aus einem anderen Grund die tatsächliche Herrschaft über die Sache ausübt.
Art. 40
Sicherstellung
Die Kantonspolizei kann eine Sache sicherstellen, um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren.
Art. 42
Verwertung, Einziehung
Die Regierungsstatthalterin oder der Regierungstatthalter verfügt die Einziehung von Sachen, welche die Sicherheit von Menschen gefährden. In der Verfügung kann angeordnet werden, dass diese Sachen unbrauchbar gemacht oder vernichtet werden.
Der Jugendschutz wird ignoriert (EgD)
Veröffentlicht von egdwhistleblower in Behördenberichte, Drogenpolitik, Jugendschutz, Kiffen am April 18, 2011
Wegen der Schlamperei betreffend Umsetzung des revidierten BetmG erlassen verschiedene Kantone eigene Verordnungen für den Anbau von Hanf. Aus der Feder des ersten Staatsanwaltes des Kantons St. Gallen, der sich seit Jahren für eine Legalisierung von Cannabis eingesetzt hat, entstand eine Verordnung über die Meldepflicht bei Anbau von Hanf.
Diensttuende Polizisten und Juristen, die aus verständlichen Gründen anonym bleiben wollen, haben uns ihre kritischen Anmerkungen dazu zur Veröffentlichung zur Verfügung ge- stellt:
Am 1. Januar 2010 trat die titelerwähnte Verordnung mit Gültigkeit für das Hoheitsgebiet des Kantons St. Gallen in Kraft.
Welche treibenden Kräfte sich für diese Verordnung letztendlich verantwortlich zeichnen und welches die grundlegende Motivation dafür ist, entzieht sich unserer Kenntnis.
Was sich vordergründig als Schritt in die richtige Richtung hinsichtlich einer abstinenzorientierten und repressiv ge- stützten Drogenpolitik darstellt, hält einer genaueren Betrachtung und eingehenden Prüfung allerdings in keiner Art und Weise stand.
Das in etlichen Ostschweizer Medien und auf der Website des Kantons St. Gallen angestimmte Hohelied auf diesen Erlass mag oberflächlich beeindrucken. Bei Personen, welche sich aus beruflichen Gründen oder aus privatem Antrieb seit Jahren mit der Hanfproblematik in ihrem gesamten Ausmass auseinandersetzen, löst diese Verordnung jedoch zwiespältige Empfindungen aus. Die Verordnung zielt klar in Richtung Liberalisierung oder gar Legalisierung – insbesondere was den Anbau von Hanf für den Eigenkonsum betrifft, und leistet so fraglichen Vorschub für gewisse politische, desorientierte oder anderweitige Interessen vertretende Kreise.
Die im Gesundheitsgesetz des Kantons Sankt Gallen – Art. 54quater ff – verankerte Verordnung wirft viele Fragen auf. Bereits der erste Artikel ist erklärungsbedürftig. Warum wird erst ab zehn Hanfpflanzen die Meldepflicht an das kantonale Landwirtschaftsamt Vorschrift? Anpflanzungen bis neun Pflanzen interessieren gemäss dieser Verordnung niemanden, womit wir beim selbstversorgenden, auf dem Verordnungsweg „teillegalisierten“ Kiffer angelangt sind.
Art. 2 regelt ausschliesslich den Inhalt der „Meldung“. Das „Meldeformular Hanfanbau“ umfasst die Angaben des Hanfproduzenten, die Daten des Anbaus und des Abnehmers. Eine Verpflichtung, wonach die Angaben wahrheitsgetreu eingesetzt werden müssen und mittels Unterschrift Verbindlichkeit erlangen, ist nicht vorgesehen und wird nicht verlangt.
Aufmerksamkeit erlangt sicherlich auf dem Meldeformular die Rubrik „Bei Indooranlagen Anzahl Pflanzen“: Diese leitet sich ab von Art. 2 Abs. 1 lit c der fraglichen Verordnung, in welchem auf die Beeinflussung des THC-Gehalts, „….namentlich durch künstliche Belichtung und Bewässerung….“ eingegangen wird. Ob durch Deklaration eine Indoor-Anlage staatlich sanktioniert wird? Das funktioniert wahrscheinlich nur unter der Voraussetzung, dass die Frage nach den Herstellungskosten in Bezug auf den in Aussicht stehenden Gewinn gar nicht gestellt wird. Auch die Wortwahl der Regelung scheint nicht gänzlich geglückt. Oder zeigt sie vielleicht das eigentliche Desinteresse der Urheber und spiegelt deren grundsätzliche Gleichgültigkeit oder die tatsächlich avisierten Ziele wider? „Künstliche Belichtung“ mag vielleicht bei Foto- und Filmaufnahmen zutreffend sein, weil sie von kurzer Dauer sind. Bei einer fortwährenden, das Wachstum der Pflanzen beeinflussenden, künstlichen Lichtquelle wäre evtl. das Wort Beleuchtung treffender.
Art. 3 regelt die Weiterleitung der Daten an die Polizei, welche durch das Zuständigkeitsprinzip eigentlich auch gegeben scheint.
Art. 4 bescheinigt die Vollzugs- und Kontrollzuständigkeit, welche logischerweise einmal mehr bei der Polizei liegt. Er- wähnter Artikel stattet dieses Rechtsorgan mit fadenscheinigen Berechtigungen und Kompetenzen aus. Die in Art. 4 angeführte Vorgehensweise hat sich längst durch das Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe in der Zusammenarbeit der Polizei mit weiteren Untersuchungsbehörden etabliert und bedarf keiner zusätzlichen Erläuterungen auf dem Verordnungsweg.
Auch Art. 5, in welchem angeführt wird, dass die Staatsanwaltschaft bei begründetem Verdacht eine Strafuntersuchung eröffnet, ist grundsätzlich überflüssig. Diese generelle Kerntätigkeit der untersuchenden Justizbehörden ist übergeordnet im BetmG, den dazugehörenden Erlassen und letztlich in den kantonalen Strafverfahren oder Strafprozessordnungen klar und deutlich geregelt.
Art. 6 und 7 der Verordnung beziehen sich auf das Verfahren an sich und den Vollzugsbeginn und sind nicht weiter relevant.
Für uns handelt es sich bei dieser Verordnung schon beinahe um arglistige Täuschung des Stimmvolkes. In keiner Art und Weise kann hierbei von verschärften Vorschriften bezüglich des Hanfanbaus im speziellen oder weiter führenden Mitteln bei der Bekämpfung der Drogenkriminalität ausgegangen werden.
Im Gegenteil: Die in Art. 1 und 2 aufgezeigte Erlaubnis, nämlich bis zu 9 Hanfpflanzen anzubauen und deren THC-Gehalt mittels künstlicher Beleuchtung und anderen Komponenten zu steigern, ist nichts anderes, als einen an die Hanflobby gerichteten aufmunternden Aufruf um Hanf im geeigneten Rahmen anzupflanzen.
Die Aussage vom ersten Staatsanwalt des Kantons St. Gallen, Thomas Hansjakob, im Internetportal „SwissInfo.ch“ vom 22. April 2010, dass mit der Meldepflicht der (An)Bauer den legalen Verwendungszweck nachweisen müsse und dies die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden erheblich erleichtern wird, stimmt so nicht. Ebenso stellt sich ein grosses Fragezeichen hinter folgende Aussage von Herrn Hansjakob im selben Artikel: „Allein nur durch die Verletzung der Mel- depflicht können wir den Hanf beschlagnahmen und vernichten, ohne dass wir überhaupt etwas in Richtung Drogenhanf beweisen müssen.“
Zur ersten Aussage des ersten Staatsanwalts bleibt folgendes anzumerken: Das Angeben und behördliche Erfassen von Daten bezüglich Hanfanbau und dessen Weiterverarbeitung (Hanfabnehmer) ist die eine Sache. Die Kontrolle und Überprüfung der Angaben und insbesondere die lückenlose Überwachung der gesetzeskonformen Weiterverarbeitung des Hanfs, ist eine ganz andere. Speziell, wenn der Ort des Anbaus und der des angeblichen Endverarbeiters sich nicht im selben Kanton befinden, was erfahrungsgemäss ja oftmals der Fall ist.
Die zweite Aussage von Herrn Hansjakob tönt entschlossen und zuversichtlich. Gespannt warten wir auf den Moment, an dem Staatsanwalt Th. Hans- jakob in Kooperation mit dem Polizeikommandanten ein Hektaren umfassendes Hanffeld al- lein wegen der (verwaltungsrechtlichen) Verletzung der Meldepflicht vernichten lässt, auch wenn sämtliche erfor- derlichen Angaben nachträglich erhältlich gemacht werden könnten (Art. 4, Abs. 2) und keine vordergründigen Indizien für eine illegale Verwendung vorhanden sind!
Es sollte eigentlich bekannt sein, dass kantonale Verordnungen Gesetze auf Bundesebene und die daraus erfolgte Rechtsprechung nicht aushebeln.
Die Zeit des florierenden Handels mit Hanfkissen, Hanftee und anderen „gesundheitsfördernden Produkten“ mit wahrscheinlich hohem THC-Gehalt erlebt vermutlich im Kanton St. Gallen in Kürze eine Renaissance par excellence.
Anzeige gegen vor laufender Kamera kiffende Gemeinderäte (EgD)
Veröffentlicht von egdwhistleblower in Allgemein, Drogenpolitik, Kiffen am April 18, 2011
Wie man den SF1-Tagesthemen vom 16. Juni 2010 entnehmen musste, starten Zürcher Gemeinderäte aus Kreisen der SP und der Grünen erneut den Versuch zur Cannabislegalisierung, einige drehten und rauchten demonstrativ einen Joint. Hauptinitiant ist Herr Girod, Nationalrat der Grünen. Der Volkswille von 2008 wird einmal mehr mit Füssen getreten und das BetmG von der Drogenhanflobby unterlaufen. Eine Anzeige wegen Kiffens vor laufender Kamera ist erstattet. Wir orientieren Sie im nächsten Bulletin „Eltern gegen Drogen“ über die Antwort des Staatsanwaltes.
Wo bleibt die Umsetzung des revidierten Betäubungsmittelgesetzes? (EgD)
Veröffentlicht von egdwhistleblower in Drogenpolitik am April 18, 2011
2008 hat die Schweizer Bevölkerung das revidierte Betäubungsmittelgesetz (BetmG) angenommen und die Canna- bisinitiative deutlich abgelehnt. Währenddem die Heroinabgabe sofort gesetzlich verankert und umgesetzt wurde, warten die Bevölkerung, die Polizei und Justiz seit zwei Jahren auf die Verordnungsbestimmungen zum BetmG.
Mit grosser Besorgnis hat sich Nationalrätin und Co-Präsidentin des Dachverbandes Drogenabstinenz Schweiz, Andrea Geissbühler, am 17. Juni 2010 mit vier Fragen dazu an den Bundesrat gewandt:
a) Wann kann die Verordnung zum BetmG erwartet werden?
b) Warum verzögert sich diese Konkretisierung des BetmG dermassen?
c) Was unternimmt der Bundesrat gegen Zürcher Gemeindepolitiker, die sich entgegen dem Volkswillen von 2008 erneut für eine Cannabislegalisierung stark machen?
d) Wie gedenkt der Bundesrat gegen die Untergrabung des Volkswillens und Verstösse gegen das 2008 angenommene BetmG vorzugehen, das heisst vor allem gegen den Handel, Anbau und Konsum von Cannabis?
Mit Spannung erwarten wir die Antwort des Bundesrates!
Schluss mit der täterfreundlichen Rechtsprechung (Schweizerische Vereinigung Eltern gegen Drogen)
Veröffentlicht von egdwhistleblower in Behördenberichte, Drogenpolitik, Gewaltdelikte am April 18, 2011
Mordfall Lucie: Gutachten von Daniel H. verzögert sich.
Neun Monate sind seit dem grausamen Mord an Lucie T. (16) vergangen – und noch immer liegt das erwartete Gutachten nicht vor. Das bestätigt der Pflichtverteidiger gegenüber dem „Sonntag“. Der Anwalt von Daniel H. geht davon aus, dass es „bis Frühling“ dauern wird, bis das Gutachten vorliegt. Dieses wird für das Strafmass und für die Frage einer allfälligen Massnahme entscheidend sein. „Der Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung verzögert sich dadurch. Eine Verhandlung wird wohl erst gegen Ende 2010 stattfinden können“, sagt der Anwalt. Ein Gutachten kann eine Schuldunfähigkeit oder eine verminderte Schuldfähigkeit nachweisen.
Dagegen will SVP-Nationalrätin Andrea Geissbühler vorgehen: Sie reichte in der Frühlingssession eine parlamentarische Initiative ein mit dem Titel: „Der täterfreundliche Art. 19 StGB ist zu streichen“. Geissbühler sagt: „In der Praxis kommt es oft vor, dass unter Drogen oder Alkohol stehende Täter Gewaltdelikte verüben, aufgrund von Art. 19StGB einer Strafe aber entgehen bzw. milder bestraft werden. aus Sicht der Opfer, welche die Konsequenzen jener Gewaltdelikte am eigenen Leib zu tragen haben, ist diese Situation unhaltbar.”
Missachtung des Volksentscheids nach Ablehnung der Hanfinitiative! (Andrea Geissbühler, Polizistin, Nationalrätin, Co-Präsidentin Dachverband Drogenabstinenz Schweiz (Medienmitteilung vom 24. Januar 2010)
Veröffentlicht von egdwhistleblower in Behördenberichte, Drogenpolitik, Kiffen am April 18, 2011
Es ist nicht zu fassen! Ein Jahr nach dem klaren Volksentscheid “Nein zur Hanfinitiative” versucht das Parlament, durch die Hintertür eine Vorlage durchzubringen, welche den Volksentscheid missachtet und eine Liberalisierung des Hanfs mit sich bringt!
Ein solches Vorgehen gegen unsere demokratischen Abläufe ist inakzeptabel.
Um das Drogenhanfproblem in den Griff zu bekommen, braucht es folgende drei Massnahmen:
- Jugendliche Drogenhanfkonsumenten müssen weiterhin angezeigt werden, sonst verlieren wir den Jugendschutz vollends! Frühe Intervention ist sehr wichtig.
- Eine Meldung an das Strassenverkehrsamt ist auch nach einer Busse not- wendig! Denn immer öfters gefährden Drogen- hanfkonsumenten in den verschiedensten Bereichen des Zusammenlebens ihre Mitmenschen, zum Beispiel im Strassenverkehr.
- Ordnungsbussen für Erwachsene von mindestens CHF 250.00
Cannabis fährt häufig mit (sda, 5 .April 2010)
Veröffentlicht von egdwhistleblower in Behördenberichte, Heroin, Kiffen am April 18, 2011
Cannabis ist die klar häufigste Droge im Strassenverkehr. Doch immer mehr Auto-, Töff- und Velofahrer scheinen mit Kokain aufgeputscht zu sein. Das zeigt die erste schweizweite Studie über Drogen und illegale Substanzen im Strassen- verkehr.
Auf den 1. Januar 2005 hat die Schweiz im Strassenverkehr nicht nur die 0,5 Promille-Grenze für Alkohol eingeführt. Für eine Reihe von illegalen Drogen gilt seit diesem Zeitpunkt auf der Strasse eine Nulltoleranz. Die Schweizerische Gesellschaft für Rechtsmedizin hat nun für das Bundesamt für Gesundheit die ersten Übertretungsfälle untersucht.
Maria-Cristina Senna vom Universitätsspital Lausanne analysierte dazu alle Drogenverdachtsfälle des Jahres 2005, die in einem der acht schweizweiten, vom Bund anerkannten Laboratorien abgeklärt wurden. Fälle, in denen die Polizei einzig auf Alkohol testete, wurden nicht berücksichtigt.
Wie Senna und ihre Kollegen im Fachmagazin “Forensic Science International” berichten, gab es 4’794 Verdachts- fälle: 4’243 bei Männern und 543 bei Frauen. Das Durchschnittsalter der Auto-, Last- wagen-, Töff-, Töffli- und Velofahrer betrug 31 Jahre. 35% der Tests veranlasste die Polizei nach Verkehrsunfällen.
In 89% der Fälle fanden sich eine oder mehrere psychoaktive Substanzen im Blut. Die häufigste war Cannabis (48%) vor Alkohol (35%), Ko- kain (25%), Opiaten (10%), Amphetaminen wie Speed, Crank oder Crystal (7%), den als Beruhigungs- und Schlafmitteln benutzten Benzodiazepinen (6%) und Methadon (5%).
Ähnliche Werte fand eine frühere, aber viel weniger umfassende Studie aus den Jahren 2002 und 2003. Einzige Ausnahme: Die Häufigkeit von Kokain verdoppelte sich von etwa 13 auf 25%.
Viele Verkehrsteilnehmer hatten gleich mehrere Drogen aufs Mal intus. Nur 23% der Kokain-Positiven konsumierten die Droge allein. Bei 17% fand sich auch Alkohol, bei 16% auch Cannabis, bei 9% auch Opiate. 7% konsumierten zudem Cannabis und Alkohol, 4% auch Methadon und Opiate.
89% der Drogensünder am Steuer waren Männer. Ihr Durchschnittsalter betrug 30 Jahre, jenes der Frauen 37 Jahre. Wie erwartet fuhren die Jungen eher unter Drogeneinfluss, während ältere Personen häufiger positiv auf Medikamente getestet wurden.
Staatliches Gratis-Heroin verursacht Heroinschwemme auf dem Schwarzmarkt (EgD)
Veröffentlicht von egdwhistleblower in Drogenpolitik, Gesundheitskosten, Heroin, Uncategorized am April 18, 2011
Bis 2010 galt das Rauschgift Heroin zu Recht als verbotener Stoff, da sein Suchtpotential mit 90 bis 95% enorm hoch ist. Innerhalb weniger Wochen führt das Sniffen, Rauchen oder Spritzen von Heroin in eine körperliche und psychische Abhängigkeit. Durch das Rauschgift wird ein aussergewöhnlich starker Euphoriezustand hervorgerufen, der zwanghaft wiederholt werden muss. Wegen der raschen körperlichen Gewöhnung treten sofort Entzugserscheinungen auf, falls kein Rauschgift-Nachschub erfolgt.
Für Jugendliche bedeutet regelmässiger Heroinkonsum ein Ausbleiben von altersgemässen Entwicklungs- und Reifungsschritten und oft kaum aufholbare Defizite, das heisst: Sucht und Abhängigkeit führen nicht vor allem durch die Illegalität des Suchtmittels zu einem Bruch mit der Umge- bung und mit den Anforderungen der Realität, sondern sind die Folgen des Rauschgiftkonsums Heroin. Vor allem in Krisensituationen ist der Pseudo-Problemlöser sehr gefährlich, und deshalb brauchen gefährdete Menschen das klare Signal, dass Heroin ein verbotener Stoff ist und dass die Heroinabgabe statt in die Freiheit, in die totale Abhängigkeit führt. Auch zeigt es sich, dass die Klientel fast ausschliesslich politoxikoman, das heisst von ganz verschiedenen Drogen abhängig ist und somit auf dem Schwarzmarkt zusätzlich zum verabreichten Heroin an- dere süchtig machende Substanzen in grösseren Mengen konsumiert, vorrangig Kokain, Schlaf- und Beruhigungsmittel.
Diesen Fakten zum Trotz wurde das weltweit verbotene Rauschgift Heroin zu einer verschreibbaren Substanz umklassiert und die Heroinabgabe als anerkannte „Therapieform“ ins revidierte Gesetz aufgenommen.
Dieser Schachzug ermöglicht dem Bundesamt für Gesundheit (BAG), die Krankenkassen zu verpflichten, die Kosten der Rauschgiftabgabe in die Grundversicherung zu übernehmen. Da das Heroin für die staatliche Verabreichung den Namen „Diaphin“ erhielt und diese Änderung in den Medien kaum Erwähnung fand, blieben bis anhin Proteste der Prämienzahlenden sowie der Politikerinnen und Politiker aus.
Eltern gegen Drogen hat im Vorfeld der Abstimmung über die staatliche Abgabe von Heroin immer wieder darauf hingewiesen, dass es nach Marktgesetz zu einer Heroinschwemme kommen wird. Denn die vorwiegend aus dem Balkan stammenden Heroinhändler lassen sich ihr lukratives Geschäft nicht vermiesen. So stellen selbst Gassenarbeiter und Suchtexperten verwundert fest, dass das Billig-Heroin (oder Gratis-Heroin) eine wachsende Anzahl von jungen Einsteigern in die Abhängigkeit führt.
In Genf sind bei der Suchtberatungsstelle Première Ligne 70% der Klienten heroinsüchtig: 30% konsumieren Kokain. 2001 sei das Verhältnis noch umgekehrt gewesen, weiss ein Gassenarbeiter. René Keller von der Abteilung Sucht im baselstädtischen Gesundheitsdepartement sagt: „Vor allem vor dem Hintergrund, dass Heroin jahrelang als Verliererdroge angesehen wurde und bei jungen Leuten absolut out war, sind Veränderungen bemerkbar.“ Deutlicher wird Adrian Kormann von der Arbeitsgemeinschaft für risikoarmen Umgang mit Drogen (Arud): „Wenn man mit Streetworkern hier in Zürich spricht, hört man, dass es vermehrt junge Neukonsumenten von Heroin gibt.“
In der Kontakt- und Anlaufstelle Bern zum Beispiel machen die unter 25-Jährigen geschätzte 15 bis 20% der Klien- tel aus.
Heroin ist billig geworden; der Preis pro Schuss beträgt rund 15 Franken – ein Viertel dessen, was in den Achtzigerjahren bezahlt wurde. Das verleitet offenbar junge Menschen dazu, Heroin als Rauschmittel zu benutzen, statt Medikamente oder andere Stoffe zu missbrauchen. David Knobel, Psychiater am Uni-Spital in Lausanne, sagt: „Im selbstzerstörerischen Risikoverhalten junger Erwachsener ersetzt heute Heroin andere Substanzen.“
Die Schweizerische Vereinigung Eltern gegen Drogen meint dazu:
Durch die staatliche Abgabe des Rauschgiftes Heroin wurde das gefährliche Signal ausgesandt, dass diese Substanz harmlos sei, ja sogar die Heroinsucht therapieren würde. Auch die Tatsache, dass Heroin auf der Heilmittelliste aufgeführt wird und von der Grundversicherung der Krankenkassen bezahlt werden muss, führte zu einer drogenpolitischen Irreführung der Schweizer Bevölkerung. Labile Kinder und Jugendliche und deren Eltern sind die Leidtragenden.
Suchtbekämpfung als wichtiger Teil der Gewaltprävention (Sabina Geissbühler-Strupler, Präsidentin EgD)
Veröffentlicht von egdwhistleblower in Uncategorized am April 18, 2011
Die jüngste Polizeistatistik hat einmal mehr gezeigt, dass die Zahl der Gewalttaten zunimmt. Nun wird auch mehr und mehr klar und statistisch erhärtet, dass die wachsende Zahl der Gewaltdelikte in direktem Zusammenhang mit Drogenkonsum steht. Jüngste Ereignisse haben uns dies einmal mehr drastisch vor Augen geführt. Die Schläger von München und der Mörder von Lucie hatten vor ihrer Tat gekifft, standen also unter dem Rauschgift Tetrahydrocannabinol (THC).
Die Vier-Säulen-Drogenplitik ging vom Konzept aus, dass mit Fixerräumen und ambulanten Therapien den Drogenkonsumenten eine gewisse Normalisierung des Alltags ermöglicht würde. Tatsache ist nun jedoch, dass das Problem damit nicht gelöst wurde, sondern die damit verbundene Normalisierung des Drogenkonsums einen Anstieg der Gewalttaten unter Drogeneinfluss gebracht hat. Mit Fixerräumen und ambulanten Suchttherapien werden Süchtige den ganzen Tag sich selbst überlassen, obwohl der Konsum ihre Urteilsfähigkeit entscheidend beeinträchtigt. Dazu kommt, dass Mehrfachkonsum trotz Drogenabgabe nahezu die Regel ist. Die Folge sind Taten, welche die Täter in suchtfreiem Zustand nie begehen würden.
Angesicht der eingeschränkten Urteilsfähigkeit und der Persönlichkeitsveränderung unter Drogeneinfluss ist auch die Haltung der Sozialdienste und Betreuungsinstitutionen zu überdenken. Bei allem Respekt gegenüber der persönlichen Freiheit jedes Einzelnen ist der fürsorgerische Freiheitsentzug (FFE) vermehrt anzuwenden. Heute ist der FFE eine Massnahme, die sehr zurückhaltend praktiziert wird, oft zum Schaden der Süchtigen und deren Angehörigen und Bekannten. In vielen Fällen ist es jedoch der einzige Weg zur Suchtfreiheit und zum Schutz der Gesellschaft vor unerwarteten Gewalttaten. Hier ist angesichts der wachsenden Deliktzahl ein Umdenken und entsprechende Anpassungen bei den gesetzlichen Grundlagen nötig.
Da drogensüchtige Menschen für ihre eigenen Eltern, für ihre Geschwister und für die Gesellschaft zu einer echten Bedrohung werden können, besteht Handlungsbedarf.
Eltern gegen Drogen begrüsst, dass in verschiedenen Kantonen mehr Polizeipräsenz gefordert wird. Im Interesse der Gewaltprävention müssen aber weitere Massnahmen eingeleitet werden, sodass
- genügend geschlossene Drogentherapieplätze zur stationären Behandlung und Aufnahme von Süchtigen ohne Wartezeit und rund um die Uhr bereit stehen;
- die gesetzlichen Grundlagen für den fürsorgerischen Freiheitsentzug dahingehend optimiert würden, dass Menschen, die durch den Drogenkonsum sich oder andere potentiell gefährden, einer Entzugstherapie zugeführt werden können;
- Gefängnisse drogenfrei geführt würden;
- Fixerräume mittelfristig geschlossen und durch stationäre Therapieplätze abgelöst würden;
- die Statistiken des Rechtsmedizinischen Institutes die Resultate der Urin- und Blutproben von Gewalttätern nach Substanzen aufgelistet offen legen würden, damit Transparenz bezüglich der Ursachen von Gewaltdelikten geschaffen werden könnte.
Skandalös: Cannabis soll weltweit freigegeben werden (Ruth Jeker, Therwil)
Veröffentlicht von egdwhistleblower in Uncategorized am April 18, 2011
Der Bürgermeister der Haschisch-Metropole Amsterdam, Job Cohen, möchte eine weltweite Liberalisierung des Anbaus und Verkaufs von Marihuana und anderen „Soft“- Drogen. Damit könne die Kriminalität mit dem illegalen Drogenhandel wirksam bekämpft werden. Er rief die niederländische Regierung dazu auf, eine internationale Offensive für die Freigabe dieser Drogen zu starten (Quelle: DPA, BaZ vom 26.02.2010).
Für Eltern gegen Drogen ist diese geforderte, weltweite Liberalisierung ein Faustschlag ins Gesicht und gemeingefährlich. Sie zeigt aber gleichzeitig auf, dass die liberale Drogenpolitik Amsterdams total aus dem Ruder gelaufen ist. Es handelt sich um die erste europäische Stadt, die sich dem Marihuanakonsum liberal zeigte und dafür zuhauf sogenannte Coffee-Shops (Kiffer- stuben) einrichtete. Diese liberale Drogenhaltung brachte die Stadt bei vielen Touristen in Verruf, da es aus allen Coffee-Shops nicht etwa nach gutem Kaffee riecht, sondern nach Hasch stinkt. Die an sich schöne Stadt wurde von Tausenden von Kiffern belagert. Der Hintergedanke des Bürgermeisters für die Lancierung einer internationalen Offensive liegt insofern nahe, weil man sich mit diesem Akt vermeintlich auf bequeme Art der Kiffer und Süchtigen entledigen und die Stadt „säubern“ kann, denn wo Marihuana geraucht wird, sind harte Drogen nicht weit entfernt, und dessen ist sich Job Cohen seit langem bewusst.
Sollte Job Cohens Wunsch einer internationalen Offensive entsprochen werden, bringt dies zusätzlich abertausenden von Familien Leid, weil damit Kinder und junge Heranwachsende weltweit verantwortungslos und fahrlässig Marihuana und anderen „Soft“- Drogen legal ausgesetzt würden. Es muss unermüdlich daran erinnert werden, dass Cannabis (Marihuana) die Einstiegsdroge Nr. 1 für Heroin, Kokain usw. ist.
Die weltweite Liberalisierung würde die Kriminalität überhaupt nicht bekämpfen, sondern diese würde zunehmen. Wie gewissenlos müssen Politikerinnen und Politiker sein, wenn sie den Konsum von Marihuana als harmlos und „soft/weich“ bezeichnen. All die skrupellosen, Drogen verharmlosenden Staatsdiener müssten verpflichtet werden, einen Monat in einer Familie mit einem süchtigen Jugendlichen, der mit Kiffen begann und in „harten“ Drogen endete, von der Beschaffungskriminalität ganz zu schweigen. Stossend ist, dass Drogentodesfälle häufig mit „natürlichem Tod“ oder „Atemstillstand“ vermerkt werden. Längst ist erwiesen, dass viele Drogensüchtige, die sich im Heroin- oder Metha- donabgabeprogramm befinden, zusätzlich abhängig sind von anderen gefährlichen Substanzen. Der Konsum von Heroin in Verbindung mit Alkohol; oder Cannabis in Verbindung mit Ecstasy, Kokain usw. kann Atemstillstand mit Todesfolge hervorrufen, wobei dieser dann als natürliche Todesursache in der Statistik erscheint. Dass der Atemstillstand aber auf den Drogenkonsum/-mix zurückzuführen ist, wird tunlichst verschwiegen. Es werden Todesfälle im Zusammenhang mit Drogen vertuscht, sodass die Statistik weniger Drogentote aufweist.
Politikerinnen und Politiker, die Marihuana als „weich“ bezeichnen, verharmlosen hinterhältig eine Droge, die jedes Jahr in der Schweiz Hunderte zum Teil erst 12-jährige Kinder und Jugendliche in den Drogensumpf stürzt. Mit Marihuana fängt es an, mit Kokain/Heroin und nicht zuletzt mit dem Tod endet es. Diese Kinder und Jugendlichen werden leichtfertig und gewissenlos ihres Lebens und der Zukunft beraubt und – weil nicht mehr selbstdenkend – manipulierbar gemacht.
Es ist durchaus verständlich, wenn betroffene Eltern des Kampfes müde sind und darum vom ganzen Drogenproblem möglichst nichts mehr hören wollen. Auch ist nachvollziehbar, wenn ihnen eine gewisse Scham erwächst, sich zu einem Drogenproblem in der Familie zu äussern. Doch diese Scham ist nicht gerechtfertigt, denn die betroffenen Familien sind nicht allein und werden von der Vereinigung Eltern gegen Drogen gestützt. Dass man versucht ist, den „Kampf gegen Drogen“ aufzugeben, rührt daher, dass Ämter, Behörden usw. das Drogenproblem häufig abwehren und gar verniedlichen. Wir appellieren deshalb an alle Eltern bzw. Familienmitglieder Drogenabhängiger, gemeinsam mit uns gegen jede Art Drogen anzukämpfen. Wir alle möchten uns doch nicht den Vorwurf gefallen lassen müssen, diese verharmlosende Politik akzeptiert und nichts dagegen unternommen zu haben. Wir Eltern sind in der Pflicht, uns gegen die ver- harmlosende Drogenpolitik zur Wehr zu setzen. Darum ist die Mitwirkung aller Betroffenen so wichtig. Einzelkämpfer haben es schwerer, vereint haben wir aber Stärke und Kraft, unsere Kinder und Jugendlichen zu schützen. Kämpfen wir deshalb gemeinsam gegen diese üble Drogenpolitik an. Diesen Kampf aufzugeben, käme natürlich der Drogenindustrie und allen Institutionen zum Erhalt ihrer Pfründe nur gelegen.
Es ist skandalös, wie die Kantone und Bundesbern in Sachen Drogen ungleich handeln. Für eine Institution wie Contact Netz im Kanton Bern werden jährlich 10 Millionen Franken aus Steuermitteln gesprochen, obwohl Contact Netz – angeblich der Drogenprävention verschrieben – Jugendliche für den Konsum gefährlicher Substanzen (z.B. Pilz- li) „berät“. Diese „Beratung“ kostete einem jungen Mann (Name der Redaktion bekannt) das Leben. Die Schweizerische Vereinigung Eltern gegen Drogen, die den Kinder- und Jugendschutz mit allen Mitteln verteidigt, erhält keinen Rappen seitens Bundesbern. Im Weiteren ermöglicht die Schweizer Drogenpolitik die CannaTrade, eine gefährliche Messe, die den Anbau von Hanf vertritt und praktisch nur von Kiffern besucht wird. Dass Minderjährige in Begleitung z.B. eines Volljährigen (18- Jährigen) Eintritt erhalten, ist Politikern wie Polizei wohl bekannt, wird scheinbar aber „toleriert“. Es ist verantwortungslos und stossend, dass wohl von Prävention und Kinderschutz bezüglich Drogen gesprochen, aber nicht danach gehandelt wird.
Der Aufruf seitens Bundesbern, wonach die Bevölkerung bezüglich Gesundheit eigenverantwortlich handeln müsse, muss insofern hinterfragt werden, als dasselbe Bundesbern die Gesundheitsgefahr von Marihuana/Cannabis mit all seinen Folgeerscheinungen verharmlost! Im Gegenzug werden im Auftrag von Bundesbern Vitamin- und Nahrungsergänzungsmittelpräparate zerpflückt, für schädlich eingestuft und gar Postsendungen mit solchen Inhalten beschlagnahmt.
Mit anderen Worten: der eigenverantwortlich, gesundheitsbewusste und mündige Bürger wird zum Verbrecher, während tatsächlich gesundheitsschädigende und abhängig machende Substanzen aller Art hinterhältig kiloweise den Weg u.a. in Discos und Jugendtreffs finden. Auch sind Politiker, die sich „verantwortungsvoll“ geben, offenbar nicht in der Lage – oder wollen/dürfen nicht – Harassenläufe (Bierkistenlauf) zu verbieten, obwohl sich jedes Jahr Minderjährige an solchen Anlässen ins Koma saufen.